Mittwoch, 19. August 2026

Warš-Drucke

Bisher habe ich die beiden Kairiner Warš-Drucke (Zwitēn 1929 und Muḥ ʿAbdarRaḥmān Muḥ 1964) und die marokkanischen Staatskorane erwähnt.
Es gab aber viel mehr: algerische, tunesische, lybische, aber auch aus weniger bedeutende aus Kairo, welche aus Damaskus und aus Medina.

Samstag, 15. August 2026

Staatskorane

"Staatskoran" ist kein geschützter Begriff. Ich verstehe darunter einen muṣḥaf, von dem es eine Luxus­ausgabe gibt, die Staatsgästen oder verdienten Muslimen ver­liehen wird.
Oft gibt es davon auch einfachere Ausgaben, ob identisch in Größe und Auf­machung, nur auf billige­rem Papier, wie beim Muṣḥaf al-Ǧumhurīya at-Tunisīya von benʿAlī oder in Ausgaben vom Taschen­buch mit Reis­ver­schluss bis zur Mosche-Ausgabe wie beim Muṣḥaf al-Ǧāmaharīya von Muʿammār al-Qaḏḏāfī. Wie man an diesen beiden sehen kann sind sie oft mit dem Namen eines Führers verbunden. Der Muṣḥaf Maṣr etwa als "Muṣḥaf as-Sīsī".
Bezeichnend für diesen "modernen" Staatskoran ist, man man ihn eher als App findet, denn als gedrucktes Buch.
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in der App

Lybien

Tunesien

Marokko

Vermutlich den ersten ließ Hasan II 1391/1971 zu seinen Ehren machen.
Zum 25. Thronjubibläum ließ er den "Siebener" produzieren: groß und in Farbe, und einfach schwarz-weiß: Sieben marokkanische Kalligrpahen schrieben ihn und sieben Illuminatoren schufen die Rahmen für die sieben Teile.

Mauretanien

Bosnien

Es gibt keinen Koran des Gesamtstaates, wohl auch keinen der kroatisch-bosniakischen Föderation. Der "Staatskoran" hat kein Titelblatt, weder in arabischen, noch in lateinischen oder kyrillischen Buchstaben, es gibt keine Pagi­nierung, keinen Index, kein Impressum, lediglich, die Angabe, dass er in der Yıldız Drucke­rei (İstan­bul) gedruckt worden sein und das sich die Handschrift in der Gazi-Husrev-Beg Bibliothek in Sarajewo unter der Katalog­Nr R.12 befinde, dass er von Aḥmad Muḥammad al-Muḥaǧir ad-Daǧistānī in Makka geschrie­ben und von Faḍil Baša Šerif­ović gespendet sei. Er ist also ent­weder ein Koran der muslimischen Gemein­schaft oder sogr nur der Beibliothek.
Obwohl von einem osmani­schen Würden­träger ge­spendet, ist es kein lupen­rein osmanischen muṣḥaf: er zeigt persi­schen Ein­fluss: sowohl das wa-/und am Schluss einer Zeile wie die Form des Binnen-hehs, das meist nach unten geht.
Keine Assi­milie­rung, kein iqlāb-mīm.
Bemerkenswert in 2:7 /al-ʾāḫiri/ mit einem hamza-Zeichen im alif-lām.
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Freitag, 13. März 2026

iẓhār nūn ii

وَمَن يَهۡدِ ٱللَّهُ فَمَا لَهُۥ مِن مُّضِلٍّۗ أَلَيۡسَ ٱللَّهُ بِعَزِيزٖ ذِي ٱنتِقَامٖ  ٣٧ وَلَئِن سَأَلۡتَهُم مَّنۡ خَلَقَ ٱلسَّمَٰوَٰتِ وَٱلۡأَرۡضَ لَيَقُولُنَّ ٱللَّهُۚ قُلۡ أَفَرَءَيۡتُم مَّا تَدۡعُونَ مِن دُونِ ٱللَّهِ إِنۡ أَرَادَنِيَ ٱللَّهُ بِضُرٍّ هَلۡ هُنَّ كَٰشِفَٰتُ ضُرِّهِۦٓ أَوۡ أَرَادَنِي بِرَحۡمَةٍ هَلۡ هُنَّ مُمۡسِكَٰتُ رَحۡمَتِهِۦۚ قُلۡ حَسۡبِيَ ٱللَّهُۖ عَلَيۡهِ يَتَوَكَّلُ ٱلۡمُتَوَكِّلُونَ   ٣٨
الزُّمَر
37 wa-mayahdi (teilassimiliert) llāhu fa-mā lahū mi‒muḍillin ʾa-laisa llāhu bi-ʿazīzin ḏĭ ntiqāmin
38 wa-la-ʾin saʾaltahum•man ḫalaqa (iẓhār) ‒samāwāti wa-l-ʾarḍa la-yaqūlunna llāhu qul ʾa-fa-raʾaitum•mā tadʿūna min dūni llāhi ʾin ʾarādaniya (iẓhār) llāhu bi-ḍurrin hal (iẓhār) hunna kāšifātu ḍurrihī᷈ ʾau ʾarādanī bi-raḥmatin hal (iẓhār) hunna mumsikātu (bei Pause: mumsikātun) raḥmatihī qul ḥasbiya llāhu ʿalaihi yatauakkalu l-mutaukkilūna
(‒ und • stehen für Zusammenlesen)
ein früherer post und noch einer (englisch) ‒­

Warš-Drucke

Bisher habe ich die beiden Kairiner Warš-Drucke ( Zwitēn 1929 und Muḥ ʿAbdarRaḥmān Muḥ 1964 ) und die marokkanischen Staatskorane erwähnt....