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Samstag, 15. August 2026

Staatskorane

"Staatskoran" ist kein geschützter Begriff. Ich verstehe darunter einen muṣḥaf, von dem es eine Luxus­ausgabe gibt, die Staatsgästen oder verdienten Muslimen ver­liehen wird.
Oft gibt es davon auch einfachere Ausgaben, ob identisch in Größe und Auf­machung, nur auf billige­rem Papier, wie beim Muṣḥaf al-Ǧumhurīya at-Tunisīya von benʿAlī oder in Ausgaben vom Taschen­buch mit Reis­ver­schluss bis zur Mosche-Ausgabe wie beim Muṣḥaf al-Ǧāmaharīya von Muʿammār al-Qaḏḏāfī. Wie man an diesen beiden sehen kann sind sie oft mit dem Namen eines Führers verbunden. Der Muṣḥaf Maṣr etwa als "Muṣḥaf as-Sīsī".
Bezeichnend für diesen "modernen" Staatskoran ist, man man ihn eher als App findet, denn als gedrucktes Buch.
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in der App

Marokko

Vermutlich den ersten ließ Hasan II 1391/1971 zu seinen Ehren machen.
Zum 25. Thronjubibläum ließ er den "Siebener" produzieren: groß und in Farbe, und einfach schwarz-weiß: Sieben marokkanische Kalligrpahen schrieben ihn und sieben Illuminatoren schufen die Rahmen für die sieben Teile.

Bosnien

Es gibt keinen Koran des Gesamtstaates, wohl auch keinen der kroatisch-bosniakischen Föderation. Der "Staatskoran" hat kein Titelblatt, weder in arabischen, noch in lateinischen oder kyrillischen Buchstaben, es gibt keine Pagi­nierung, keinen Index, kein Impressum, lediglich, die Angabe, dass er in der Yıldız Drucke­rei (İstan­bul) gedruckt worden sein und das sich die Handschrift in der Gazi-Husrev-Beg Bibliothek in Sarajewo unter der KatalogNr R.12 befinde, dass er von Aḥmad Muḥammad al-Muḥaǧir ad-Daǧistānī in Makka geschrieben und von Faḍil Baša Šerifović gespendet sei. Er ist also ent­weder ein Koran der muslimischen Gemein­schaft oder sogr nur der Beibliothek.
Obwohl von einem osmanischen Würden­träger gespendet, ist es kein lupen­rein osmanischen muṣḥaf: er zeigt persi­schen Ein­fluss: sowohl das wa-/und am Schluss einer Zeile wie die Form des Binnen-hehs, das meist nach unten geht.
Bemerkenswert in 2:7 /al-ʾāḫiri/ mit einem hamza-Zeichen im alif-lām.
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Staatskorane

"Staatskoran" ist kein geschützter Begriff. Ich verstehe darunter einen muṣḥaf, von dem es eine Luxus­ausgabe gibt, die Staatsgä...