Mittwoch, 19. August 2026

Warš-Drucke

Bisher habe ich die beiden Kairiner Warš-Drucke (Zwitēn 1929 und Muḥ ʿAbdarRaḥmān) Muḥammad 1964 und die marokkanischen Staatskorane erwähnt.
Es gab aber viel mehr: algerische, tunesische, lybische, aber auch aus weniger bedeutende aus Kairo, welche aus Damaskus und aus Medina.
Einen ersten eindruck bekommt man im englischen post über A.A.Brockett.

Samstag, 15. August 2026

Staatskorane

"Staatskoran" ist kein geschützter Begriff. Ich verstehe darunter einen muṣḥaf, von dem es eine Luxus­ausgabe gibt, die Staatsgästen oder verdienten Muslimen ver­liehen wird.
Oft gibt es davon auch einfachere Ausgaben, ob identisch in Größe und Auf­machung, nur auf billige­rem Papier, wie beim Muṣḥaf al-Ǧumhurīya at-Tunisīya von benʿAlī oder in Ausgaben vom Taschen­buch mit Reis­ver­schluss bis zur Mosche-Ausgabe wie beim Muṣḥaf al-Ǧāmaharīya von Muʿammār al-Qaḏḏāfī. Wie man an diesen beiden sehen kann sind sie oft mit dem Namen eines Führers verbunden. Der Muṣḥaf Maṣr etwa als "Muṣḥaf as-Sīsī".
Bezeichnend für diesen "modernen" Staatskoran ist, man man ihn eher als App findet, denn als gedrucktes Buch.
das Logo
in der App

Lybien

Tunesien

Marokko

Vermutlich den ersten ließ Hasan II 1391/1971 zu seinen Ehren machen.
Zum 25. Thronjubibläum ließ er den "Siebener" produzieren: groß und in Farbe, und einfach schwarz-weiß: Sieben marokkanische Kalligrpahen schrieben ihn und sieben Illuminatoren schufen die Rahmen für die sieben Teile.

Mauretanien

2011

Nachdem Marokko neben dem schwarz-weiß Muṣḥaf auch einen traditionellen mit rot für die Vokalzeichen, grün für die waṣl-Punkte (Vokal falls hier eingesetzt wird) und goldgelb für ḥamzat al-qaṭʿ gibt es seit 2022/24 (?) auch einen solchen in Mauretanien
in 30:35 haben sie ein Alif weniger als andere:








Bosnien

Es gibt keinen Koran des Gesamt­staates, wohl auch keinen der kroatisch-bosnia­ki­schen Födera­tion. Der "Staats­koran" hat kein Titel­blatt, weder in arabi­schen, noch in latei­nischen oder kyrilli­schen Buch­staben, es gibt keine Pagi­nierung, keinen Index, kein Impressum, lediglich, die Angabe, dass er in der Yıldız Drucke­rei (İstan­bul) gedruckt worden sein und das sich die Hand­schrift in der Gazi-Husrev-Beg Biblio­thek in Sarajewo unter der Katalog­Nr R.12 befinde, dass er von Aḥmad Muḥammad al-Muḥaǧir ad-Da­ǧis­tā­nī in Makka geschrie­ben und von Faḍil Baša Šerif­ović gespendet sei. Er ist also ent­weder ein Koran der muslimischen Gemein­schaft oder sogr nur der Bibliothek.
Obwohl von einem osmani­schen Würden­träger ge­spendet, ist es kein lupen­rein osmanischen muṣḥaf: er zeigt persi­schen Ein­fluss: sowohl das wa-/und am Schluss einer Zeile wie die Form des Binnen-hehs, das meist nach unten geht.
Keine Assi­milie­rung, kein iqlāb-mīm.
Bemerkenswert in 2:7 /al-ʾāḫiri/ mit einem hamza-Zeichen im alif-lām.
‒­

Warš-Drucke

Bisher habe ich die beiden Kairiner Warš-Drucke ( Zwitēn 1929 und Muḥ ʿAbdarRaḥmān ) Muḥammad 1964 und die marokkanischen Staatskorane er...